Rechtssammlung der ETH Zürich

Rechtssammlung der ETH Zürich - Willkommen

Die systematische Rechtssammlung der ETH Zürich (RSETHZ) enthält die meistgebrauchten, für die ETH Zürich massgebenden Rechtserlasse. Sie wird vom Rechtsdie​nst zusammen mit dem Generalsekretariat der ETH Zürich geführt und aktualisiert.

Neben den Erlassen in der RSETHZ gilt für die ETH auch das übrige Bundesrecht (Systematische Rechtssammlung [SR] des Bundes).
Für Einzelfragen kann sogar kantonales Recht anwendbar sein (z.B. Loseblattsammlung des Kantons Zürich [LS]​).

Zitierweise kurz: Organisationsverordnung ETH Zürich (RSETHZ 201.021) vom 16. Dezember 2003.
Beachten Sie, dass bei Zitieren immer das Inkrafttretensdatum zitiert wird, nicht das Datum «Stand».

Herausgeberin: Leiterin Rechtsdienst, Dr. iur., Rita Bose, RAin​,​​ Redaktion: Generalsekretariat​, gs@sl.ethz.ch​
Systemverantwortung: Informatikdienste