Die systematische Rechtssammlung der ETH Zürich (RSETHZ) enthält die meistgebrauchten, für die ETH Zürich massgebenden Rechtserlasse. Sie wird vom Rechtsdienst zusammen mit dem Generalsekretariat der ETH Zürich geführt und aktualisiert.
Neben den Erlassen in der RSETHZ gilt für die ETH auch das übrige Bundesrecht (Systematische Rechtssammlung [SR] des Bundes).Für Einzelfragen kann sogar kantonales Recht anwendbar sein (z.B. Loseblattsammlung des Kantons Zürich [LS]).
Zitierweise kurz: Organisationsverordnung ETH Zürich (RSETHZ 201.021) vom 16. Dezember 2003.Beachten Sie, dass bei Zitieren immer das Inkrafttretensdatum zitiert wird, nicht das Datum «Stand».
Herausgeberin: Leiterin Rechtsdienst, Dr. iur., Rita Bose, RAin, Redaktion: Generalsekretariat, gs@sl.ethz.chSystemverantwortung: Informatikdienste
0 Vorübergehende Corona-Erlasse
1 Grundlegende Erlasse und ETH-Bereich
2 Organisation der ETH Zürich2.1 Leitung und Verwaltung2.2 Geschäftsordnungen Departemente und Anderes2.3 Fonds und Stiftungen
3 Lehre
3.1 Studienreglemente3.1.1 Bachelor (BSc und BA)3.1.2 Master (MSc und MA)3.1.3 Weiterbildungs-Master (MAS und MBA)3.1.4 Weiterbildungs-Diplom (DAS)3.1.5 Weiterbildungs-Zertifikat (CAS)3.1.6 Didaktische Ausbildung3.2 Doktorat3.3 Diverses
4 Forschung und wissenschaftliche Dienstleistungen
5 Lehrkörper
6 Verwaltungspersonal
7 Organe und Organisationen von Hochschulangehörigen
8 Vereinbarungen mit schweizerischen Hochschulen und Organisationen